Offshore Stiftungen


Eine Stiftung ist ein getrennter Rechtsträger mit fehlenden Mitgliedern oder Aktienträgern. Die Stiftungen werden eingerichtet um die Wünsche des Gründers, eine Person oder eine gemeinschaftliche Einheit, zu erfüllen. Diese Wünsche sind in der Gründungssatzung und –regelungen festgehalten. Die Offshore Stiftungen spielen bei dem Vermögensschutz und der Grundbesitzplanung eine wichtige Rolle. Die Offshore Stiftungen können gemeinsam mit Offshore Unternehmen arbeiten um die Geheimhaltung, die Vertraulichkeit, den Vermögeschutz und die Gesundheitsverwaltung zu erhöhen. Die Stiftungen haben ihren Ursprung in dem Zivilrecht-System von Lichtenstein und jahrelang war es Model für andere Zuständigkeitsbereiche. Im Jahr 2004 wurde in den Bahamas die Gesetzgebung für Stiftungen eingeführt, was zu einer führenden Allgemeinen Gesetzgebenden Zuständigkeit führte. Bei der Gründung einer Stiftung in einem geeigneten Offshore Zuständigkeitsbereich, wo die Anwohner keine Vorteile davon erhalten, werden das Vermögen und die Einnahmen steuerbefreit.



Es gibt vier Arten von Stiftungen. Sie sind private, gemeinschaftliche, gemeinnützige Stiftungen oder Stiftungen mit besonderer Zielsetzung.


  • Private: für Nachfolgeverwaltung
  • Gemeinschaftliche: für gewinnbringende Zwecke und Kontrollfortführung
  • Gemeinnützige: für Vorteile von Wohlfahrtsorganisationen
  • Besondere Zielsetzung: Spenden für philanthropische Zwecke

Vorteile bei der Einrichtung von Offshore Stiftungen:


  • Gesundheitsschutz
  • Grundbesitzplanung
  • Grundbesitz-Steuerplanung
  • Vertraulichkeit
  • Ist in den meisten zivilrechtlichen Zuständigkeitsgesetzgebungen akzeptiert
  • Zwingt zum Erbschaftsschutz
  • Internationale und steuerrechtliche Struktur für Wohlfahrts- und Rentenfonds
  • Kirchliche Anfragen

Steuerliche Zufluchtsorte wo Offshore Stiftungen eingerichtet werden können:


- Österreich
- Bahamas
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Niederländische Antillen
- Seychellers
- Nevis
- Panama
- Saint Kitts